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AGB

 
 
 
 
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§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EA Gitterwerk, Inhaber Ahmed Aktogan, und Privat- sowie Geschäftskunden über handwerkliche Leistungen im Bereich Beratung, Planung, Aufmaß und Montage von Fliegengittern sowie Schiebeelementen und Wind- bzw. Wetterschutzlösungen, insbesondere für bestehende Wintergärten, Terrassen und Außenbereiche.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind individuell geplante und maßgefertigte handwerkliche Leistungen, insbesondere:

  • persönliche Beratung

  • Aufmaß vor Ort

  • Montage von Fliegengittern

  • Montage von Schiebeelementen sowie Wind- und Wetterschutzsystemen für bestehende bauliche Anlagen (z. B. Wintergärten, Terrassen oder Türen)

Ein Neubau oder die Errichtung von Wintergärten ist nicht Vertragsgegenstand.

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.

§3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Angebotsabgabe durch EA Gitterwerk

  • schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail ausreichend)

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot.

  • Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % bis 50 % des Auftragswertes fällig.

  • Die Restzahlung ist nach vollständiger Montage und Abnahme sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • Zahlungen erfolgen per Überweisung oder nach individueller Absprache.

§5 Liefer- und Montagezeiten

Liefer- und Montagezeiten werden individuell vereinbart.
Terminangaben stellen keine Fixtermine dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.

§6 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um maßgefertigte Waren und individuell angepasste handwerkliche Leistungen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung.

§8 Haftung

EA Gitterwerk haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EA Gitterwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§9 Gerichtsstand

Sofern gesetzlich zulässig, ist Kempten (Allgäu) Gerichtsstand.

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