AGB



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§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EA Gitterwerk, Inhaber Ahmed Aktogan, und Privat- sowie Geschäftskunden über handwerkliche Leistungen im Bereich Beratung, Planung, Aufmaß und Montage von Fliegengittern sowie Schiebeelementen und Wind- bzw. Wetterschutzlösungen, insbesondere für bestehende Wintergärten, Terrassen und Außenbereiche.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind individuell geplante und maßgefertigte handwerkliche Leistungen, insbesondere:
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persönliche Beratung
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Aufmaß vor Ort
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Montage von Fliegengittern
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Montage von Schiebeelementen sowie Wind- und Wetterschutzsystemen für bestehende bauliche Anlagen (z. B. Wintergärten, Terrassen oder Türen)
Ein Neubau oder die Errichtung von Wintergärten ist nicht Vertragsgegenstand.
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
§3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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Angebotsabgabe durch EA Gitterwerk
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schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail ausreichend)
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot.
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Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % bis 50 % des Auftragswertes fällig.
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Die Restzahlung ist nach vollständiger Montage und Abnahme sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Zahlungen erfolgen per Überweisung oder nach individueller Absprache.
§5 Liefer- und Montagezeiten
Liefer- und Montagezeiten werden individuell vereinbart.
Terminangaben stellen keine Fixtermine dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
§6 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um maßgefertigte Waren und individuell angepasste handwerkliche Leistungen handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung.
§8 Haftung
EA Gitterwerk haftet uneingeschränkt bei:
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Vorsatz
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grober Fahrlässigkeit
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Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EA Gitterwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§9 Gerichtsstand
Sofern gesetzlich zulässig, ist Kempten (Allgäu) Gerichtsstand.